Arbeitsrecht und Personalmanagement Hochschule Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
Wirtschaftsrecht
Schwerpunkt
Arbeitsrecht und Personalmanagement
Zielgruppe
Der Master Wirtschaftsrecht– Arbeitsrecht und Personalmanagement ist genau der richtige Studiengang für Sie, wenn Sie bereits ein erstes wirtschaftsrechtliches Studium inklusive arbeitsrechtlicher Kenntnisse erfolgreich abgeschlossen haben und sich im Rahmen eines Masterstudiengangs umfassend weiterqualifizieren möchten.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Es wird ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium in Wirtschaftsrecht oder einem inhaltlich ähnlichen Studiengang mit mindestens 210 ECTS-Punkten und der ECTS-Note C vorausgesetzt. Umfasst der vorausgegangene Studiengang weniger als 210 ECTS-Punkte, jedoch mindestens 180 ECTS-Punkte, müssen Sie die noch fehlenden 30 ECTS-Punkte innerhalb eines Brückenkurses oder im Rahmen des Masterstudiums bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachholen. Ausreichende Englisch-Kenntnisse für das Verständnis rechts-/ wirtschaftswissenschaftlicher Sachverhalte gemäß der Stufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens sind erforderlich. Liegen diese bis Studienbeginn nicht vor, besteht die Möglichkeit, diese im ersten Semester durch einen Test nachzuweisen.
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.11.2024 - 15.01.2025Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
15.11.2024 - 15.01.2025Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
15.11.2024 - 15.01.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch