Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Humanmedizin
Schwerpunkt
Humanmedizin, Modellstudiengang
Anmerkung zum Studiengang
Das humanmedizinische Studium an der Universität Witten/Herdecke zeichnet sich vom ersten Semester an durch einen hohen Praxisbezug aus. Studierende haben von Anfang an die Möglichkeit, ihr theoretisch erworbenes Wissen im kompletten Spektrum der Patientenversorgung (vom niedergelassenen Allgemeinarzt bis zur klinischen Maximalversorgung) praktisch anzuwenden. Begleitstudienangebote wie Anthroposophische Medizin, Traditionelle Chinesische Medizin und Auslandskooperationen ermöglichen interessante Einblicke in verschiedene medizinische Herangehensweisen, Kulturen und Gesundheitsversorgungssysteme. Dem Selbstverständnis der Universität Witten/Herdecke entsprechend, steht auch in der Medizinerausbildung die Persönlichkeit der Studierenden im Vordergrund. Es geht darum, fachlich und auch persönlich kompetente Ärzte auszubilden, die gesellschaftliche Verantwortung übernehmen und notwendige Änderungen anstoßen. Von der Lern- und Prüfungswerkstatt, über Mentoring-Programme und Feedback-Gespräche bis hin zu klinischen Reflexionstrainings, diversen Projekten und anderen Angeboten, hält die Universität vielfältige Möglichkeiten bereit, die Persönlichkeit zu entwickeln sowie eigene Ideen einzubringen und umzusetzen.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Der Studiengang ist NC-frei. Die Zulassung erfolgt über ein persönliches Auswahlverfahren. Dieses umfasst eine Bewerbung über das Campus-Onlinesystem zur Prüfung der Formalitäten für den Hochschulzugang und die Motivation des Bewerbers sowie ein persönliches Gespräch vor einer Auswahlkommission. Studiengangsspezifische Zulassungsvoraussetzung ist ein sechsmonatiges Krankenpflegepraktikum, das bis zum Studienbeginn absolviert sein muss.
Vorlesungszeit
- 01.04.2025 - 30.09.2025
- 01.10.2025 - 31.03.2026
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Der Studienbeitrag richtet sich nach dem später zu erwartenden Einkommen. Die Hochschule ermöglicht über einen Umgekehrten Generationenvertrag ein Studium unabhängig vom finanziellen Hintergrund: Studierende können sich für eine Sofortzahlung, eine einkommensabhängige Späterzahlung oder eine hälftige Sofort- und Späterzahlung entscheiden. Eine Höchstgrenze deckelt die Rückzahlung nach oben. Gezahlt wird generell nur für die Regelstudienzeit – auch wenn diese überschritten wird.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch