Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Politikwissenschaft
- Amerikanistik
- Geschichte
- Interkulturelle Studien
- Wirtschaftswissenschaften, Ökonomie
- Europarecht
Zielgruppe
-Absolventen und Absolventinnen mit erstem berufsqualifzierenden Hochschulabschluss oder gleichwertigem Abschluss in einem geistes-, kultur-, gesellschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fach -Absolventen und Absolventinnen der ersten oder zweiten juristischen Staatsprüfung
Anmerkung zum Studiengang
Ein Auslandssemester wird empfohlen; es bestehen mehrere für den Master European Studies ausgewählte Erasmus-Partneruniversitäten. Bewerbungsunterlagen bitte ausschließlich per E-Mail senden an: european.studies@ur.de
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Eignungsverfahren: - erster berufsqualifzierender Hochschulabschluss oder gleichwertig mit 180 LP in einem geistes,-, kultur-, gesellschafts- oder sozialwissenschaftlichen Fach -Note 2,89 oder besser; bei erster oder zweiter juristischer Prüfung mindestens 4,5 Punkte oder besser - Abschlusszeugnis oder Nachweis von mindestens 150 LP für vorläufige Zulassung - Auflistung aller erworbenen Leistungen - Nachweis von Kenntnissen der englischen Sprache auf Niveau C1 GER oder gleichwertiger Nachweis - Deutschkenntnis auf Niveau A1 (falls Erstabschluss oder Hochschulzugangsberechtigung nicht an deutschsprachiger Einrichtug erworben); Achtung: Deutschkenntnisse können bis zum Ende des zweiten Semester nachgereicht werden - Bewerbungsfrist: 15. Juni eines jeden Jahres; Bewerbungsunterlagen per E-Mail an: european.studies@ur.de - zweistufiges Eignungsverfahren (Prüfung eingereichter Unterlagen als erste Stufe; Auswahlgespräch als zweite Stufe nur bei Gesamtnote zwischen 1,80 und 2,89)
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 19.07.2024
- 14.10.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen. Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Bekanntgabe der Einschreibefristen mit dem Zulassungsbescheid! Achtung: In einigen Studiengängen ist vor der Immatrikulation eine Eignungsprüfung oder ein Eignungsfeststellungsverfahren zu absolvieren. Nähere Infos zu den Bewerbungsfristen und zum Ablauf der Verfahren finden sich unter: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html Infos auch unter: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Eignungsverfahren in Masterstudiengängen mit Bewerbungsfristen: Es gelten für jeden Studiengang separate Fristen! Diese werden auf den Webseiten des jeweiligen Studiengangs publik gemacht und sind außerdem den jeweils geltenden Prüfungs- und Studienordnungen zu entnehmen.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Keine Studiengebühr
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch