Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Internationales Recht
Zielgruppe
Ausländische Absolventinnen, die eine Spezialisierung im Deutschen Recht anstreben Anmerkung zum Studiengang: Das zweisemestrige Studium hat einen starken europarechtlichen Bezug und unterscheidet sich daher auch von den meisten Masterstudiengängen zum deutschen Recht in Deutschland. Das Europarecht nimmt einen immer wichtigeren Bestandteil in der juristischen Ausbildung ein. Insbesondere im Zivil-, Verfassungs-, und Verwaltungsrecht ist eine isolierte Betrachtung des deutschen Rechts ohne Bezug zum Europarecht kaum mehr möglich. Bereits zu Beginn müssen sich die Studierenden entscheiden, ob sie ihr Studium auf das Privat-, Straf- oder Öffentliche Recht ausrichten wollen.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Abschluss eines mindestens vierjährigen rechtswissenschaftlichen Studiengangs oder eines anderen fachlich geeigneten Studiengangs an einer ausländischen Hochschule; Erfüllung bestimmter inhaltlicher Voraussetzungen (180 Leistungspunkten, ergänzend sonstige auf den Studiengang vorbereitende und als gleich-wertig anrechenbare Leistungen im Umfang von 60 Leistungspunkten, insbesondere aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen (einschlägige Berufserfahrung von nicht unter einem Jahr)) sowie Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau C1 (Zertifikat DSH 2)
Vorlesungszeit
- 02.04.2024 - 06.07.2024
- 28.10.2024 - 15.02.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Hinweis zu freien Studienplätzen und verlängerten Fristen unter uos.debewerbenFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
AbgelaufenFristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
AbgelaufenEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch