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Versicherungsrecht Universität Münster

Abschluss

Master of Laws

Regelstudienzeit

4 Semester

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft

Zielgruppe

Der Masterstudiengang "Versicherungsrecht" ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Jurist:innen und Wirtschaftswissenschaftler:innen, die in Versicherungsunternehmen, Anwaltskanzleien oder Banken tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben. Die Teilnahme am Studiengang steht auch Absolventinnen und Absolventen aus anderen Fachrichtungen offen.

Anmerkung zum Studiengang

Studienbeginn alle 1,5 Jahre; nächster Studienstart: Oktober 2024

Zulassungsmodus

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Versicherungsrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.

Vorlesungszeit

07.04.2025 - 18.07.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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