Steuerwissenschaften Universität Münster
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Steuerrecht
Zielgruppe
Das Programm richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Mitarbeiter:innen in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Steuerwissenschaften" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).
Vorlesungszeit
07.04.2025 - 18.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdfFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch