Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Spanisch
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Für Spanisch werden grundlegende Sprachkenntnisse vorausgesetzt. Der Nachweis erfolgt entweder durch eine Bescheinigung einer Allgemeinbildenden Schule, dass 300 Unterrichtsstunden absolviert wurden (ersatzweise durch die Vorlage von Zeugnissen einer dem entsprechenden Anzahl von Schuljahren), oder durch die Vorlage der Zertifikats DELE: Nivel Inicial (InstitutoCervantes). Eine entsprechende Bescheinigung ist der Bewerbung beizufügen. Wurde Spanisch als Leistungskurs oder als Grundkurs-Prüfungsfach in der Abiturprüfung gewählt und geht dies aus der amtlich beglaubigten Kopie des Abiturzeugnisses hervor, so ist kein gesonderter Nachweis erforderlich. Dies gilt auch für Spanisch als Nebenfach.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 01.02.2025
- 07.04.2025 - 19.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.06.2025 - 15.07.2025Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.06.2025 - 15.07.2025Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.06.2025 - 15.07.2025
Anmeldung für zulassungsfreie Studiengänge nur innerhalb der regulären Bewerbungsfristen.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch