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Tanz/Tanzpädagogik Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

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Abschluss

Bachelor of Arts

Regelstudienzeit

8 Semester

Standort

Mannheim

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Darstellende Kunst
  • Tanz

Schwerpunkt

Tanz, Tanzpädagogik

Anmerkung zum Studiengang

Informationen zu den Voraussetzungen der Aufnahmeprüfung finden Sie auf der Homepage des Studiengangs unter https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/bachelor-of-arts-tanz-/-tanzpaedagogik . Für begabte Schüler:innen besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Vorstudium: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/pre-college-/-vorstudium-tanz .

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Es findet eine Aufnahmeprüfung statt.

Vorlesungszeit

  • 09.09.2024 - 08.02.2025
  • 24.02.2025 - 12.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Bewerbungszeitraum I für das Herbstsemester 2025/26 sowie Bewerbung zum Vorstudium Tanz für Schüler:innen mit Beginn Frühjahrsemester 2025.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Bewerbungszeitraum I für das Herbstsemester 2025/26 sowie Bewerbung zum Vorstudium Tanz für Schüler:innen mit Beginn Frühjahrsemester 2025.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Bewerbungszeitraum I für das Herbstsemester 2025/26 sowie Bewerbung zum Vorstudium Tanz für Schüler:innen mit Beginn Frühjahrsemester 2025.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Bewerbungszeitraum I für das Herbstsemester 2025/26 sowie Bewerbung zum Vorstudium Tanz für Schüler:innen mit Beginn Frühjahrsemester 2025. Bitte beachten Sie, dass zur Bewerbung in ein höheres Semester bereits Prüfungsleistungen an einer Hochschule erbracht worden sein müssen.

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Studienbeitrag

Studienbeitrag

Das Land Baden-Württemberg erhebt von Nicht-EU-Ausländer:innen, welche ihr Abitur nicht in der EU absolviert haben, Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester. Für die Aufnahme eines zweiten Bachelor- oder Masterstudiums nach Abschluss eines ersten Bachelor- oder Masterstudiums werden Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

Weitere Sprachen

Englisch

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