Musik Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim
- Master of Music
- 4 Semester
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Musikwissenschaft
- Dirigieren
- Gesang, Sprechen
- Instrumentalmusik
- Jazz
- Komposition
Anmerkung zum Studiengang
Eine Übersicht der wählbaren Hauptfächer finden Sie auf den Internetseiten des Studiengangs.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Es findet eine Aufnahmeprüfung statt.
Vorlesungszeit
- 07.10.2024 - 07.02.2025
- 24.03.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium (inklusive OARN) und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglichFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglichFristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglichEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung. Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Eine Bewerbung ins höhere Semester Opernstudio ist nicht möglich.
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Das Land Baden-Württemberg erhebt von Nicht-EU-Ausländer:innen, welche ihr Abitur nicht in der EU absolviert haben, Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester. Für die Aufnahme eines zweiten Bachelor- oder Masterstudiums nach Abschluss eines ersten Bachelor- oder Masterstudiums werden Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch