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Musik Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

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Abschluss

Bachelor of Music

Regelstudienzeit

8 Semester

Standort

Mannheim

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Musikwissenschaft
  • Dirigieren
  • Gesang, Sprechen
  • Instrumentalmusik
  • Jazz
  • Komposition

Schwerpunkt

künstlerischer Schwerpunkt, künstlerisch-pädagogischer Schwerpunkt, Schwerpunkt Musikforschung / Medienpraxis

Anmerkung zum Studiengang

Es existieren drei Schwerpunkte des Studiengangs: - künstlerisch - künstlerisch-pädagogisch - Musikforschung / Medienpraxis. Es wird auch Elementare Musikpädagogik angeboten. Alle Hauptfächer sind unter https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/bachelor-musik zu finden. Für begabte Schüler:innen ist die Teilnahme am Pre-College möglich: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/pre-college-/-vorstudium-tanz Zudem besteht die Möglichkeit für musikalisch begabte Kinder und Jugendliche, innerhalb des Netzwerks AMADÉ gefördert zu werden: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/netzwerk-amade

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Es findet eine Aufnahmeprüfung statt.

Vorlesungszeit

  • 07.10.2024 - 07.02.2025
  • 24.03.2025 - 11.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Fristen gelten für Bachelorstudiengang Musik sowie Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Folgende Bachelorstudiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Bachelor of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03.; Bachelor of Arts (Tanz/Tanzpädagogik): Bewerbung vom 15.09. bis 15.10. sowie vom 01.03. bis 31.03. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Sommersemester (2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Bachelorstudiengang Musik sowie den Bachelorstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.

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Studienbeitrag

Studienbeitrag

Das Land Baden-Württemberg erhebt von Nicht-EU-Ausländer:innen, welche ihr Abitur nicht in der EU absolviert haben, Studiengebühren in Höhe von 1500 Euro pro Semester. Für die Aufnahme eines zweiten Bachelor- oder Masterstudiums nach Abschluss eines ersten Bachelor- oder Masterstudiums werden Zweitstudiengebühren in Höhe von 650 Euro pro Semester erhoben.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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