Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Soziale Arbeit
Anmerkung zum Studiengang
Bei abgeschlossener Berufsausbildung in einem verwandten Bereich kann das Studium auf 4 Semester verkürzt werden (Voraussetzung: Einstufungsprüfung, bei abgeschlossener Berufsausbildung in einem Gesundheits- oder verwandten Beruf, wie z. B. Erzieher, Ergotherapeuten, Logopäden, Physiotherapeuten, Heilpädagogen, Heilerziehungspfleger, Familienpfleger).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
- Allgemeine Hochschulreife, Fachhochschulreife oder eine gleichwertige Hochschulzugangsberechtigung bzw. Hochschulzugang für qualifizierte Berufstätige gem. § 70 ThürHG* - Nachweis Sprachniveau deutsch C1 (für internationale Studienbewerber) *ThürHG § 70 (2) Beruflich Qualifizierte ohne Hochschulzugangsberechtigung, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen und mindestens drei Jahre hauptberuflich tätig waren, berechtigt zum Studium in einem bestimmten Studiengang auch das Bestehen einer Eingangsprüfung.
Vorlesungszeit
- 01.10.2022 - 31.03.2023
- 01.04.2023 - 30.09.2023
Studienbeitrag
450 € monatlich + einmalig 450 € Immatrikulationsgebühr Für Absolventen eines Studienganges an einer SRH Hochschule, sowie für SRH Mitarbeiter und deren Angehörige reduzieren sich die Studiengebühren um 10%. Für die Einstufungsprüfung zur Verkürzung der Regelstudienzeit fällt eine einmalige Prüfungsgebühr in Höhe von 200 € an.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch