Legum Magister im deutschen und europäischen Recht Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
Rechtswissenschaft, Jura
Zielgruppe
im Ausland graduierte Juristen
Anmerkung zum Studiengang
Rechtswissenschaft LL.M. für im Ausland graduierte Juristen. Weiterbildende Masterstudiengänge sind zugangsbeschränkt. Eine fristgerechte Bewerbung zum 15.7. ist erforderlich.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
zugangsbeschränkt, siehe Zulassungsordnung
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 08.02.2025
- 14.04.2025 - 26.07.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 31.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen/bewerbungsfristen-master" target="_blank" rel="noopener">Weitere InformationenFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 31.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen/bewerbungsfristen-master" target="_blank" rel="noopener">Weitere InformationenEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 31.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Das Studienfach ist zugangsbeschränkt. https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen/bewerbungsfristen-master" target="_blank" rel="noopener">Weitere InformationenFristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.12.2024 - 31.03.2025 (Hochschulweite Frist)
https://www.uni-heidelberg.de/de/studium/studienorganisation/termine-und-fristen/bewerbungsfristen" target="_blank" rel="noopener">Weitere Informationen
Studienbeitrag
Für die grundständigen Studiengänge und konsekutiven Masterstudiengänge an der Universität Heidelberg werden keine allgemeinen Studiengebühren erhoben. Für internationale Studierende aus Ländern außerhalb der Europäischen Union (EU) und außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) werden an allen Hochschulen Baden-Württembergs Studiengebühren in Höhe von 1.500 Euro pro Semester erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch