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Kulturvermittlung Pädagogische Hochschule Karlsruhe

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Kulturwissenschaft

Zielgruppe

Der Masterstudiengang Kulturvermittlung setzt ein Bachelorstudium voraus, in dem einzelne für den Master relevante Bereiche bzw. beteiligte Fächer bereits studiert wurden, z.B. im Rahmen eines Lehramtsstudiums oder in Studiengängen wie Kunstgeschichte, Musik- oder Theaterwissenschaften. Das dem Abschluss zugrundeliegende Studium muss einen Mindestumfang von 180 ECTS-Punkten oder eine mindestens dreijährige Regelstudienzeit aufweisen. Das Studium bietet auch examinierten Künstlerinnen und Künstlern, Musikerinnen und Musikern die Möglichkeit, ihr Qualifikationsprofil im Hinblick auf die Kulturvermittlung abzurunden.

Anmerkung zum Studiengang

Das Studium gliedert sich in zwei aufeinander aufbauende Studienabschnitte. In den Modulen 1 und 2 werden Kenntnisse im Bereich der Kulturtheorie und Kulturpädagogik erworben. Grundkenntnisse des Kulturbetriebs und Einführungen in die Profilfelder Kunst, Musik und Literatur/Theater beschließen die theoretische Grundlegung im Basisstudium. Im zweiten Studienjahr führen individuelle Interessen zu Vertiefungen in den drei Bereichen Kunst, Musik oder Literatur und Theater. Dabei werden relevante Inhalte auch von Kooperationspartnern vertreten. Die individuelle Profilbildung wird durch eine Praxisphase unterstützt und führt zu einem spezifischen Forschungsprojekt im gewählten Schwerpunkt.

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 25.07.2025
  • 13.10.2025 - 30.01.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    04.05.2025 - 15.07.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    04.05.2025 - 31.05.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    04.05.2025 - 31.05.2025
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.07.2025 (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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