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Rechtspfleger/in Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - Niedersachsen

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Abschluss

Diplom-Rechtspfleger (FH)

Regelstudienzeit

3 Jahre

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Anmerkung zum Studiengang

Ausgebildet werden Rechtspfleger/innen für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Das Studium gliedert sich in Fachstudienzeiten an der Fachhochschule und in berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht bzw. einer -Staatsanwaltschaft. Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Die HR Nord verleiht den Absolventen/Absolventinnen den Diplomgrad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".

Zulassungsmodus

Auswahlverfahren/Eignungsprüfung

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Um an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege studieren zu können, ist ein Ausbildungsplatz zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger erforderlich. Hierfür ist eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden erforderlich.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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