Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Kindheitspädagogik
Schwerpunkt
Geschichte und Theorie der Kindheitspädagogik, Methoden der Kindheitspädagogik, Kinderschutz, Jugendhilfe und Krisenintervention, Einführung in Beratungskonzepte, Grundschulpädagogik, Bildung für nachhaltige Entwicklung, Ästhetische Bildung, Identität und Resilienz, Diversität, Inklusion und Interkulturalität, Rechtliche und ökonomische Grundlagen, Professionalisierung und Berufsethik
Anmerkung zum Studiengang
Kindern und Jugendlichen alle Chancen bieten. Das ermöglicht Kindheitspädagogik. Wir wissen heute sehr gut, wie wichtig die ersten Lebensjahre sind, damit sich Menschen zu starken, freien und sozialen Persönlichkeiten entwickeln können. Als Kindheitspädagog*in bist du quasi Anwalt für die Belange von Kindern zwischen 0 und 14 Jahren, weil du ihre Lernbedürfnisse und Interessen unterstützt und vertrittst. So sorgst du für verbesserte Rahmenbedingungen und Lernatmosphären. Du hörst Kindern wirklich zu und nimmst ihre Fragen, Sorgen und Ideen ernst. Zeitgleich mit deinem Bachelorabschluss erhältst du an unserer Hochschule den Titel "Staatlich anerkannte*r Kindheitspädagog*in".
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Neben der Hochschulzugangsberechtigung benötigen wir einen Nachweis über deine aktuelle Berufstätigkeit. Wusstest du, dass auch ein Mini-Job, ein Werkstudentenjob oder ein Praktikum als Berufstätigkeit gelten? Falls du noch keiner beruflichen Tätigkeit nachgehst, unterstützen wir dich gerne bei der Suche nach einer geeigneten Stelle! Sprich uns einfach an!
Vorlesungszeit
- 01.03.2023 - 31.08.2023
- 01.10.2024 - 31.03.2025
Studienbeitrag
Gebührenmodell I: 360,- € monatlich (Laufzeit: 42 Monate) Gebührenmodell II: 290,- € monatlich (Laufzeit: 54 Monate) Gebührenmodell III: einmalig (Gesamtgebühr: 14.500,- €)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch