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Journalismus Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

  • Journalistik
  • Online-Medien
  • Multimedia

Schwerpunkt

Zeitungsjournalismus, Online-Journalismus, Zeitschriftenjournalismus, Radiojournalismus, Fernsehjournalismus

Zielgruppe

Hochschulabsolvent/innen aller Fachrichtungen, die Tätigkeiten in den Medien anstreben. Der Masterstudiengang Journalismus bietet eine wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Ausbildung für eine journalistische Berufskarriere in allen Medien. Das Studium dauert vier Semester, es entspricht dem ECTS-Kreditpunktesystem und wird mit dem akademischen Grad eines Master of Arts abgeschlossen. Grundsätzliches Ziel ist die Ausbildung von "Generalisten" in den verschiedenen Medien. Intensive Kontakte mit außeruniversitären Einrichtungen gewährleisten Praxisnähe. Berufsfeldbezogene Praktika und Lehrredaktionen, Methodenreflexion und medienwissenschaftliche Lehrveranstaltungen sind feste Bestandteile des sowohl anwendungs- als auch wissenschaftsorientierten Studiengangs.

Anmerkung zum Studiengang

Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz; eine gesonderte Anmeldung zur Eignungsprüfung ist nicht erforderlich. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

1. Zugangsvoraussetzung für den Masterstudiengang Journalismus ist der Nachweis eines Bachelorabschlusses oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. 2. Bestehen einer Eignungsprüfung 3. Weitere Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang Journalismus ist, dass der Prüfungsanspruch für diesen Studiengang noch nicht verloren ist. 4. Bei Studienbewerberinnen oder Studienbewerbern, die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der "Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)" erforderlich.

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 01.09.2025
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.04.2025 - 01.09.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 01.09.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.04.2025 - 01.09.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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