International Economics and Public Policy Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Volkswirtschaftslehre
Schwerpunkt
International Economics, Public Policy
Zielgruppe
Der Studiengang hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse insbesondere in den Fachgebieten "Internationale Wirtschaftsbeziehungen" und "Wirtschaftspolitik" zu vermitteln. Die Studierenden sollen dadurch auf leitende Positionen in Wirtschaft und Verwaltung vorbereitet werden - insbesondere bei Unternehmen und Organisationen, deren Tätigkeit stark durch die internationalen ökonomischen und politischen Rahmenbedingungen geprägt ist.
Anmerkung zum Studiengang
Studienbeginn zum Wintersemester empfohlen. Es gibt die Möglichkeit, sich für die Teilnahme an einem gemeinsamen Doppelabschlussprogramm in Kooperation mit der Szkoła Główna Handlowa (SGH) Warschau oder der Université Clermont Auvergne (UCA) zu bewerben. Das Masterstudium wird dann mit zwei Abschlüssen, einem nationalen sowie einem internationalen akademischen Grad, abgeschlossen. Unterrichtssprache ist Englisch. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Studienfeld
- Partner-Institution: University Warsaw School of Economics (SGH) in Republik Polen (Doppel-Abschluss: Master of Science, M.Sc.)
- Partner-Institution: Université Clermont Auvergne in Französische Republik (Doppel-Abschluss: Master of Science, M.Sc.)
Zulassungsbedingungen
Nachweis eines Bachelorabschlusses in einem wirtschaftswissenschaftlichen Studiengang mit mind. 6 Semester Regelstudienzeit oder eines gleichwertigen Studienabschlusses in einem verwandten Studienfach an einer deutschen oder ausländischen Hochschule. Nachweis erforderlicher Sprachkenntnisse in Englisch. Handelt es sich bei dem ersten Studienabschluss oder einem nachgewiesenen höherwertigeren Studienabschluss um einen durchgehend englischsprachigen Studiengang oder ist die Muttersprache des Bewerbers oder der Bewerberin Englisch, so gilt dies als Nachweis ausreichender englischer Sprachkenntnisse. Englischsprachiges Motivationsschreiben (maximal eine Seite) und ein englischsprachiger tabellarischer Lebenslauf (maximal zwei Seiten). Für den Masterstudiengang International Economics and Public Policy sind keine Deutschkenntnisse erforderlich.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Abgelaufen
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.04.2025 - 15.05.2025
Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.05.2025 (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.04.2025 - 15.05.2025
Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch