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Erziehungswissenschaft Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Bildungsforschung
  • Pädagogik, Erziehungswissenschaft
  • Sonderpädagogik, inklusive Pädagogik

Schwerpunkt

Lebenslanges Lernen und Medienbildung, Sozialpädagogik mit dem Schwerpunkt Internationalität / Transnationalität, Pädagogik des Kindes- und Jugendalters

Zielgruppe

Der forschungsorientierte Masterstudiengang Erziehungswissenschaft richtet sich an Studierende, die sich intensiv mit Forschungsansätzen und Forschungsmethoden in den angebotenen Schwerpunkten auseinandersetzen und Forschungsprojekte durchführen wollen.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Erziehungswissenschaft oder in einem verwandten Fach oder eines gleichwertigen Abschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland. Die Verwandtschaft bzw. Gleichwertigkeit liegt unter anderem regelmäßig in den folgenden Fällen vor: - Studiengang, in dem mind. 60 LP oder ein Drittel des Studienumfangs im Fach Erziehungswissenschaft erworben werden. - Lehramtsstudiengang (z.B. Bachelor of Education, Staatsexamen für Lehramt)

Vorlesungszeit

  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.10.2024 - 15.11.2024
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 15.11.2024
    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.11.2024 (Hochschulweite Frist)

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 15.05.2025
    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.04.2025 - 15.05.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.04.2025 - 15.05.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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