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Deutsch als Fremdsprache/Deutsch als Zweitsprache Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Deutsch als Fremdsprache

Zielgruppe

Ziel des Masterstudiengangs ist es empirische, theoretische und praktisch-didaktische Aspekte so eng miteinander zu verzahnen, dass die Studierenden sowohl im wissenschaftlichen Arbeiten als auch im konkreten Sprachunterricht optimal auf ihre spätere Tätigkeit vorbereitet werden. Das Studienangebot ist interkulturell und interdisziplinär ausgerichtet und zielt darauf ab, die Studierenden für die vielfältigen Tätigkeiten im Bereich der fremdsprachenbezogenen Erwachsenenbildung (als Fremdsprachenlehrkräfte, Weiterbildner/innen etc.) und der Kulturvermittlung im In- und Ausland auszubilden. Dazu gehört neben dem Erwerb des entsprechenden fachlichen Wissens u.a. auch die Fähigkeit, eigenständig empirische Untersuchungen durchführen bzw. praxisbezogene Aufgabenstellungen bearbeiten zu können. Nicht zuletzt sollen die Studierenden dabei eine solide interkulturelle Kompetenz erwerben.

Anmerkung zum Studiengang

Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Bachelorprüfung in einem neuphilologischen Studiengang, im Fach Wirtschaftspädagogik mit Schwerpunktfach Deutsch oder in einem kulturwissenschaftlich oder einem pädagogisch-erziehungswissenschaftlich orientierten Studiengang mit interkulturellem Schwerpunkt (mind. 30 LP bzw. 12 SWS) oder eines Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich von den genannten Studiengängen nicht wesentlich unterscheidet. Nachweis von Linguistik-Kenntnissen (Grundlagen) im Umfang von 4 SWS bzw. von mind. 6 Leistungspunkten mit benoteten Leistungsnachweisen (sofern nicht bereits im Studium nachgewiesen). Ausreichende englische Sprachkenntnisse (entsprechend dem Niveau B2 des Europäischen Referenzrahmens). Zudem werden Grundkenntnisse in mindestens einer weiteren Sprache erwartet (entsprechend dem Niveau B1 des Referenzrahmens). Eignungsgespräch von in der Regel 15 Minuten, mind. 10 Minuten.

Vorlesungszeit

  • 14.04.2025 - 19.07.2025
  • 27.10.2025 - 14.02.2026

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2025/2026)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 01.09.2025
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.04.2025 - 01.09.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 01.09.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.04.2025 - 01.09.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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