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Bildungswissenschaften Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Education

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Pädagogik (Lehramt)
  • Bildungswissenschaften

Schwerpunkt

Erziehungswissenschaft, Psychologie, Soziologie

Zielgruppe

Lehramtsstudierende

Anmerkung zum Studiengang

Die Uni Mainz bietet den Bachelor bzw. Master of Education ausschließlich für das Lehramt an Gymnasien an. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines lehramtsbezogenen Bachelorabschlusses (Bachelor of Education) im entsprechenden Fach. Studienbewerber:innen mit einem Studienabschluss, der nicht in vollem Umfang, jedoch entsprechend einem Umfang von mind. 140 Leistungspunkte, der geforderten Bachelorprüfung gleichwertig ist, können unter der Bedingung zum Masterstudiengang zugelassen werden, dass die fehlenden Studien- und Prüfungsleistungen bis zum Ablauf des ersten Studienjahres nachträglich erworben werden. Ausreichende englische Sprachkenntnisse. Der Prüfungsanspruch im Fach Bildungswissenschaft im Studiengang Master of Education darf nicht verloren sein.

Vorlesungszeit

  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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