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ArchäoLogien und PHilologien in den Altertumswissenschaften (ALPHA) Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Master of Arts

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Gräzistik
  • Latinistik
  • Ägyptologie, alte
  • Altertumswissenschaft
  • Altorientalisitik
  • Archäologie

Schwerpunkt

Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Klassische Philologie: Latein, Klassische Philologie: Griechisch, Vorderasiatische Archäologie, Ägyptologie, Altorientalistik, Archäologie der Steinzeiten, Provinzialrömische Archäologie, Klassische Archäologie, Byzantinische Archäologie

Zielgruppe

Der konsekutive Masterstudiengang ist ein wissenschaftlicher Studiengang, der aufbauend auf einem ersten berufsqualifizierendem Hochschulabschluss zu einem weiteren berufsqualifizierenden akademischen Abschluss führt. Er hat zum Ziel, vertiefte wissenschaftliche Fachkenntnisse in den Fachrichtungen Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie, Klassische Archäologie und Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte zu vermitteln.

Anmerkung zum Studiengang

Neuer Studiengang ab dem Sommersemester 2024 – vorbehaltlich der Zustimmung der zuständigen Gremien. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines Bachelorabschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule mit einem archäologischen Anteil von mind. 60 Leistungspunkten (LP), davon mind. 40 LP aus der gewählten Fachrichtung, oder eines gleichwertigen Studienabschlusses mit gleichwertigem Umfang der fachbezogenen Studien- und Prüfungsleistungen. Kenntnisse in mind. zwei Fremdsprachen. Als ausreichend sind i.d.R. Kenntnisse, die bei der ersten Sprache in mind. fünf, bei der anderen in mind. drei Jahren schulischer Ausbildung und mind. der abschließenden Note „ausreichend“ nachgewiesen werden. Vor- und Frühgeschichtliche Archäologie: Lateinkenntnisse im Umfang von zwei Jahren Schulunterricht mit mind. der abschließenden Note „ausreichend“ oder vergleichbare Leistungen. „Klassische Archäologie“ und „Christliche Archäologie und Byzantinische Kunstgeschichte“: Lateinkenntnisse im Umfang des Latinums, fünf Jahren Schulunterricht mit mind. der abschließenden Note „ausreichend“ oder vergleichbare Leistungen.

Vorlesungszeit

  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Für Masterstudiengänge mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.11. Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.10.2024 - 01.03.2025
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    In Studiengängen mit Eignungsprüfung endet die Bewerbungsfrist bereits am 15.05. des jeweiligen Jahres. Beachten Sie zudem die noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den jeweiligen Fächern.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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