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Integrative StadtLand Entwicklung Hochschule Wismar - University of Applied Sciences: Technology, Business and Design

Abschluss

Master of Science

Regelstudienzeit

5 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintertrimester

Studienfeld

Raumplanung

Schwerpunkt

Landschafts- und Umweltplanung

Zielgruppe

Studieninteressierte mit Bachelor- oder Diplomabschlüssen entsprechend den Zulassungsvoraussetzungen

Anmerkung zum Studiengang

Im berufsbegleitenden Master Fernstudiengang Integrative Stadt- Landentwicklung wird spezialisiertes Wissen vermittelt, um eine integrative Entwicklungsplanung für Städte, Dörfer und Regionen vorzunehmen. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums sind Sie in der Lage, sich sicher in diesem komplexen Themenfeld zu bewegen, Anforderungen zu formulieren sowie Prozesse managen und moderieren zu können. Mit dem akademischen Grad Master of Science (M.Sc.) erhalten Sie das Recht zur Promotion und den Zugang zur höheren Beamtenlaufbahn. Abschluss mit 120 Credits

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Um zum Fernstudium Master Integrative StadtLand-Entwicklung zugelassen zu werden, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen: - erster akademischer Abschluss (Diplom oder Bachelor mit mindestens 180 Credits) in Studiengängen in mit dem Master vergleichbaren Studienrichtungen - mind. 2 Jahre qualifizierte Berufspraxis nach dem ersten akademischen Abschluss im artverwandten Bereich

Vorlesungszeit

  • 01.03.2024 - 31.08.2024
  • 01.09.2023 - 29.02.2024

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.12.2024 - 01.03.2025
    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.12.2024 - 01.03.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.12.2024 - 01.03.2025
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.12.2024 - 01.03.2025
    Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen und gesonderte Zugangsvoraussetzungen für den gewählten Studiengang. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.

Wintersemester (2025/2026)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.05.2025 - 31.08.2025
    Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
    Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.05.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
    Bei einigen Studiengängen gibt es eine längere Bewerbungsfrist. Bitte beachten Sie die Bewerbungsfristen auf unserer Website.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.05.2025 - 31.08.2025
    Bitte beachten Sie die Hinweise auf unserer Homepage.

Studienbeitrag

ja

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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