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Architektur: Wohnungsbau Hochschule Mainz

Abschluss

Master of Science

Regelstudienzeit

2 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Architektur

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Sie benötigen einen berufsqualifizierenden Bachelorstudienabschluss in einem akkreditierten Bachelorstudiengang Architektur mit mindestens 240 ECTS-Punkten oder in einem vergleichbaren Diplomstudiengang Architektur einer nationalen oder internationalen Hochschule mit einer überdurchschnittlichen Gesamtnote, also Grade A-C. Ist kein ECTS Grade ausgewiesen, so darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,5 sein. Achtung: sogenannte Aufbau-, Übergangs- oder Brückenmodule zum Ausgleich fehlender ECTS-Punkte aus einem Vorstudium mit weniger als 240 ECTS-Punkten werden nicht angeboten.

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2022/2023)

  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Die Einschreibefrist wird im Falle einer Zulassung über den Zulassungsbescheid mitgeteilt.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.05.2025 - 15.07.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    15.05.2025 - 15.07.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    15.05.2025 - 15.07.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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