Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Architektur
Anmerkung zum Studiengang
Studiengangsleitung Prof. Thomas Mrokon
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Ein Vorpraktikum mit handwerklicher Tätigkeit (auf der Baustelle oder in der Werkstatt) im Bauhaupt- oder Baunebengewerbe ist im Umfang von 12 Wochen erforderlich (sofern es nicht Bestandteil der auf das Studium vorbereitenden Ausbildung war) und sollte idealerweise weitgehend vor Aufnahme des Studiums erfolgen. Der vollständige Nachweis muss spätestens bis zur Rückmeldung in das 4. Studiensemester erbracht werden.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch