Pädagogik der Frühen Kindheit Hochschule Koblenz
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Kindheitspädagogik
- Pädagogik, Erziehungswissenschaft
- Sozialpädagogik
Anmerkung zum Studiengang
In einem fakultativen achten Semester haben die Studierenden die Möglichkeit, im Rahmen eines supervidierten Praxissemesters die Staatliche Anerkennung zur/zum staatlich anerkerkannten Sozialpädagog*in zu erhalten. Durch diese supervidierte Praxiseinheit mit anschließendem Kolloquium werden außerdem zusätzlich ECTS-Punkte in einem Umfang von 30 Credits erworben, um die Anschlussmöglichkeit an ein Master-Studium zu erhalten.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Allg. Hochschulreife, Fachhochschulreife oder als gleichwertig anerkannte Vorbildung, Nachweis einer qualifizierten Berufsausbildung (Erzieher/in o.ä.). Nachweis einer studienbegleitenden, einschlägigen Berufstätigkeit in einer Einrichtung der Pädagogik der Kindheit (0-12 Jahre) im Umfang von mindestens 10 Stunden pro Woche oder Nachweis eines studienbegleitenden berufspraktischen Zugangs zu einer entsprechenden Einrichtung. Der Studiengang führt keine Eignungsprüfung durch, alle Interessierten, die die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen können zugelassen werden. Gibt es mehr Bewerber die diese Voraussetzungen erfüllen, als Studienplätze (35 Plätze) entscheidet der NC.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch