Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Soziale Arbeit
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Da es sich um einen dualen Studiengang handelt, wird neben einem Studienplatz auch eine geeignete Praxisstelle benötigt. Die Verzahnung von Theorie und Praxis beginnt ab dem ersten Semester. Für Ihre Bewerbung bedeutet dies konkret: Sie benötigen eine Zusage einer Praxisstelle, um sich in unseren Studiengang einschreiben zu können. Wir empfehlen, Ihrem potentiellen Arbeitgeber bereits mit der Bewerbung erste Informationen über den Studiengang zu geben. Bitte informieren Sie sich hierfür auch unter der Rubrik "Infos für Träger/Kooperationspartner". Sollten Sie bereits eine geeignete Praxisstelle haben, können Sie diese gerne "mitbringen". Der Träger Ihrer Praxisstelle muss vor Ihrer Bewerbung an der Hochschule als Kooperationspartner anerkannt werden. Hierzu kann der Träger sich gerne an uns wenden. Da es sich bei B.A. Kinder- und Jugendhilfe (dual) um einen Fernstudiengang handelt, können Sie Ihre Praxisstelle unabhängig vom Standort der Hochschule wählen.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch