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Immobilien- und Vollstreckungsrecht Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin

Abschluss

Master of Laws

Regelstudienzeit

3 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Wirtschaftsrecht

Schwerpunkt

Allgemeines Vollstreckungsrecht, Immobiliarsachenrecht, Immobilienrechtliche Vertragsgestaltung, Insolvenzrecht und Sanierungskonzeption, Immobiliarvollstreckungsrecht, Immobilienanlage- und Transaktionsrecht, Immobilienwirtschaft, Immobiliensteuerrecht, Liegenschaftsrecht, Öffentliches Immobilienrecht

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Absolvent/innen mit einem ersten rechtswissenschaftlichen oder wirtschaftsrechtlichen Studienabschluss, die ihre Kenntnisse auf dem Gebiet des Immobilien- und Vollstreckungsrechts vertiefen und erweitern möchten.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

In diesem Studiengang können 40 Plätze vergeben werden, sollte es zu mehr Studieninteressierten kommen, würde ein Auswahlverfahren stattfinden. Darüber würden wir Sie informieren.

Vorlesungszeit

  • 01.10.2024 - 11.02.2025
  • 01.04.2025 - 31.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2023/2024)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.06.2025 - 15.07.2025
    Die Bewerbungsfrist für den Masterstudiengang Immobilien- und Vollstreckungsrecht ist vom 01.06. bis zum 15.07. für den Studienstart zum 01. Oktober, wenn Sie Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    15.04.2025 - 30.05.2025
    Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, können sich vom 15. April bis zum 30. Mai für den Studienstart zum 01. Oktober über Uni-Assist bewerben. Sollten Sie, unabhängig Ihrer Nationalität, Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich vom 01.Juni. bis zum 15.Juli. eines Jahres für den 01. Oktober des gleichen Jahres über die HWR.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    15.04.2025 - 30.05.2025
    Bewerberinnen und Bewerber, die ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss nicht an einer deutschen Einrichtung erworben haben, können sich vom 15. April bis zum 30. Mai für den Studienstart zum 01. Oktober über Uni-Assist bewerben. Sollten Sie, unabhängig Ihrer Nationalität, Ihren ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss in Deutschland erworben haben, bewerben Sie sich vom 01.Juni. bis zum 15.Juli. eines Jahres für den 01. Oktober des gleichen Jahres über die HWR.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Bitte beachten Sie die jeweilige Studiengangseite. Für die postgradualen Weiterbildungsstudiengänge der Berlin Professional School gelten gesonderte Fristen.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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