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Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen

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Abschluss

Bachelor of Laws

Regelstudienzeit

3 Jahre

Standort

Bielefeld, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Herne, Köln, München, Münster

Überblick und Zulassung

Studientyp

grundständig

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Schwerpunkt

Rechtswissenschaften

Anmerkung zum Studiengang

Das Studium setzt sich aus abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Hochschule und berufspraktischen Ausbildungsphasen zu je insgesamt 18 Monaten zusammen. Die Berufspraxis lernen die Studierenden bei ihren Arbeitgebern kennen, die sie vor Beginn des Studiums als Beschäftigte eingestellt haben.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehördenzu richten. Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September. In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.

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Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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