Instrumentalpädagogik Hochschule für Musik und Theater München
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Instrumentalmusik
- Musikpädagogik
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
(1) Der Zugang zum Masterstudiengang Instrumentalpädagogik setzt voraus: 1. einen ersten berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen Abschluss aus dem Inland oder Ausland der Fachrichtung Instrumentalpädagogik; es werden ausschließlich Abschlüsse mit folgenden instrumentalen Hauptfächern akzeptiert: Akkordeon, Blockflöte, Fagott, Flöte, Gitarre, Hackbrett, Harfe, Horn, Klarinette, Klavier, Kontrabass, Oboe, Orgel, Pauke/Schlagzeug, Posaune, Saxophon, Trompete, Tuba, Viola, Violine, Violoncello, Zither; 2. das Bestehen eines Eignungsverfahrens an der Hochschule für Musik und Theater München; das Eignungsverfahren dient der Feststellung der studiengangspezifischen Eignung für den Masterstudiengang Instrumentalpädagogik. (2) Das für den Masterstudiengang Instrumentalpädagogik gewählte Hauptfach muss mit dem Hauptfach des Abschlusses nach Abs.1 Nr. 1 identisch sein.
Vorlesungszeit
- 20.03.2023 - 14.07.2023
- 16.10.2023 - 17.02.2024
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2023/2024)
Anmeldefrist für die Eignungsprüfung
Abgelaufen
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch