Leiten und Führen in der Kindheitspädagogik Fachhochschule Erfurt
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Pädagogik, Erziehungswissenschaft
Anmerkung zum Studiengang
Eignungsfeststellungsverfahren; abgeschlossene Berufsausbildung notwendig
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bewerbung / Zulassung Neben den allgemeinen Hochschulzugangsvoraussetzungen und den in der Studienordnung genannten Zulassungsvoraussetzungen kann für den berufsbegleitenden Vollzeitstudiengang B.A. "Bildung und Erziehung von Kindern" nur zugelassen werden, wer eine abgeschlossene Berufsausbildung als: staatlich anerkannte/r Erzieher/-in, staatlich anerkannte/r Heilpädagog/-in, staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/-in, Krippenerzieher/-in Kindergärtner/-in, Horterzieher/-in oder Unterstufenlehrer/-in mit der Befähigung zur Arbeit in Heimen und Horten besitzt. Ein Eignungsfeststellungsverfahren dient der Feststellung, ob die Bewerberinnen und Bewerber den für den berufsbegleitenden Vollzeitstudiengang B.A. "Bildung und Erziehung von Kindern" besonderen fachspezifischen Anforderungen genügen.
Vorlesungszeit
- 04.04.2022 - 15.07.2022
- 14.10.2024 - 07.02.2025
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Einmalige Kosten für thoska+: 20,00 Euro https://www.fh-erfurt.de/fhe/studierende/organisatorisches/gebuehren-beitraege/
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch