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Fahrzeugentwicklung Fachhochschule Dortmund

Abschluss

Master of Engineering

Regelstudienzeit

3 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Fahrzeugtechnik

Schwerpunkt

Fahrzeugtechnik, Mobilität

Zielgruppe

Absolvierende eines Diplom- oder Bachelorstudiengangs des Maschinenbau oder der Fahrzeug- und Verkehrstechnik oder der Fahrzeugtechnik oder der Fahrzeugelektronik oder eines fachlich vergleichbaren Studiengangs.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Nachweis eines Hochschulabschlusses in Maschinenbau, Fahrzeug- und Verkehrstechnik, Fahrzeugtechnik, Fahrzeugelektronik oder eines diesen Studiengängen fachlich vergleichbaren Studiengangs als Bachelor of Science, Bachelor of Engineering oder Diplom-Ingenieur:in oder der Abschluss eines entsprechenden akkreditierten Bachelorausbildungsgangs an einer Berufsakademie. Des Weiteren müssen die Studiengänge mind. 210 ECTS-Leistungspunkte beinhalten. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, entscheidet im Zweifel eine gewählte Kommission. Umfassen die Studiengänge nur 180 ECTS-Leistungspunkte können Bewerber:innen vorläufig mit der Maßgabe zugelassen werden, dass die fehlenden 30 Leistungspunkte bei der Anmeldung zur ersten Modulprüfung, spätestens jedoch innerhalb eines Jahres nach Aufnahme des Studiums, nachgewiesen werden. Der Nachweis erfolgt durch die erfolgreiche Absolvierung eines Praxisprojekts mit einer Dauer von 20 Wochen.

Vorlesungszeit

  • 25.09.2023 - 09.02.2024
  • 24.03.2025 - 18.07.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2025)

  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.12.2024 - 15.01.2025 (Hochschulweite Frist)
    Zulassungsbeschränkte Bachelorstudiengänge uni-assist Bewerbungsverfahren: 01.11.2024 - 15.01.2025 Zulassungsfreie Masterstudiengänge: 01.12.2024 - 15.01.2025 Zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge 01.12.2024 - 15.01.2025 Englischsprachige Masterstudiengänge (NON-EU)

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.05.2025 - 15.07.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    15.05.2025 - 15.07.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    15.05.2025 - 15.06.2025
    Masterstudiengänge: 15.05.2023 - 15.06.2023
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.08.2025 - 15.09.2025

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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