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Physik Europa-Universität Flensburg

Abschluss

M.Ed. Lehramt an Gemeinschaftsschulen

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Physik, Astronomie (Lehramt)

Anmerkung zum Studiengang

In diesem M.Ed.-Studiengang studieren Sie neben dem o.g. Fach ein weiteres Fach und obligatorisch den Teilstudiengang Bildung, Erziehung, Gesellschaft. Das Fach Physik kann an der EUF nur als SEK I -Fach gewählt werden. Mit dem Studienabschluss Master of Education (M.Ed.) eröffnen sich Ihnen verschiedene berufliche Wege. Sie können sich für das Lehramt weiterqualifizieren (anschließendes Referendariat), direkt in den (außerschulischen) Arbeitsmarkt eintreten oder auch promovieren.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für den Zugang zum Studiengang Lehramt an Gemeinschaftsschulen mit dem Abschluss Master of Education ist a) der Nachweis eines qualifizierten Bachelorabschlusses, b) eine Fächerkombination gemäß §5, c) in den Schulfächern mindestens jeweils 60 Leistungspunkte sowie 35 Leistungspunkte aus der Erziehungswissenschaft und weiteren Disziplinen, die sich mit Fragen von Bildung und Erziehung befassen (z. B. Psychologie, Soziologie, Philosophie), und d) der Nachweis pädagogischer und didaktischer Basisqualifikationen in den Themenbereichen Umgang mit Heterogenität und Inklusion sowie Grundlagen der Förderdiagnostik, durchgängiger Sprachbildung und Vermittlung von Medienkompetenz und e) der Nachweis der erfolgreichen Absolvierung von Schulpraktika im Umfang von mindestens sechs Wochen.

Vorlesungszeit

  • 09.09.2024 - 10.01.2025
  • 10.03.2025 - 04.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.05.2025 - 15.07.2025
    für das 1. Fachsemester
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    15.05.2025 - 15.07.2025
    wie deutsche Bewerberinnen und Bewerber
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    15.05.2025 - 15.07.2025
    International Studierende aus Nicht-EU-Mitgliedsstaaten sollten ihre Unterlagen frühzeitig einreichen oder besser die Zeugnisse plus Übersetzungen vor dem offiziellen Bewerbungsbeginn zur Prüfung in der Zulassungsstelle einreichen. Ist eine Verifikation nicht möglich, müssen die Unterlagen an die Zentralstelle nach Bonn geschickt werden. Das dortige Prüfungsverfahren kann mehrere Monate dauern. Für die Teilnahme am Auswahlverfahren muss das Ergebnis der Prüfung spätestens zum Bewerbungsschluss vorliegen.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.05.2025 - 15.07.2025
    für das 3. Fachsemester

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

Studiengebühren werden nicht erhoben, jedoch wird jedes Semester ein Semesterbeitrag fällig. Weitere Informationen zum Semesterbeitrag: https://www.uni-flensburg.de/?10938

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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