Polizei-/Kriminalkommissar/in Akademie der Polizei Hamburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Schwerpunkt
Wasserschutzpolizei, Schutzpolizei, Kriminalpolizei
Anmerkung zum Studiengang
Die Zuweisung zu einem der Schwerpunkte erfolgt vor Aufnahme des Studium. Das Studium wird mit dem Bestehen der Laufbahnprüfung II, bestehend aus mündlichen und schriftlichen Teilen, abgeschlossen. Die Absolventen (-innen) nehmen anschließend mit dem Dienstgrad Polizeikommissar (-in) bzw. Kriminalkommissar(-in) ihren Polizeidienst auf.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Im Fachhochschulbereich der Akademie der Polizei Hamburg studieren Kommissarsanwärter (-innen). Studierende können entweder Aufstiegsbeamte(-innen) mit Polizeivollzugserfahrung aus dem LA I oder Direkteinsteiger (-innen) sein, die mit der Immatrikulation verbeamtet werden.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch