Controlling Universität Regensburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
Betriebswirtschaftslehre
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bewerbung für das folgende Sommersemester bis zum 1. Dez. (Ausschlussfrist). Eignungsverfahren: anhand des in der Anlage der Prüfungsordnung dargestellten Punkteverfahrens mit folgenden Kriterien (1. Stufe des Eignungsverfahrens): - Hochschul- oder gleichwertiger Abschluss gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 PO mit Abschlussnote von mind. befriedigend (3,0). - Grundlegende fachspez. Kompetenzen: Studienleistungen von jeweils mind. 4 ECTS-Punkten in den Bereichen Kostenrechnung, Buchhaltung, Bilanzierung, Finanzierung, Investitionsrechnung, strategisches Management, Produktionsmanagement / Leistungserstellung und Grundlagen der Informationstechnik. - Method. Kenntnisse: Studienleistungen von jeweils mind. 4 ECTS-Punkten in den Bereichen Mathematik für Wirtschaftswissenschaftler und Statistik. - Fachprakt. Kenntnisse: Berufserfahrung durch Mitarbeit oder leitende Funktion auf dem Gebiet der Buchhaltung/Bilanzierung, der Kostenrechnung, der Planung/Kontrolle und des Controllings.
Vorlesungszeit
- 15.04.2024 - 19.07.2024
- 14.10.2024 - 07.02.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.htmlFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/incomings/mit-studienabschluss/bewerbung/index.html Immatrikulation in Masterstudiengänge nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Eignungsverfahren nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und in Prüfungs- und Studienordnungen!Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
Informationen für Studienbewerber:innen aus dem Ausland: https://www.uni-regensburg.de/international/internationale-studierende/bewerbung-zulassung-einschreibung/ Zur Einschreibung in 1. Fachsemester sowie zur teilweise erforderlichen Eignungsprüfung oder Eignungsfeststellungsverfahren: siehe oben Informationen zu Eignungsprüfung/Eignungsfeststellungsverfahren auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.htmlEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
In Masterstudiengängen ist regelmäßig ein Eignungsverfahren vorgeschaltet und eine Immatrikulation nur möglich, wenn die Eignung für diesen Studiengang im Rahmen des Eignungsverfahrens nachgewiesen wurde. Nähere Informationen zu den insoweit zu beachtenden Bewerbungsfristen und zum Ablauf der einzelnen Verfahren finden sich auf den Internetseiten der jeweiligen Institute und hier: https://www.uni-regensburg.de/studium/studentenkanzlei/bewerbung-einschreibung/index.html
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch