Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Finanzwirtschaft, Versicherungswirtschaft
Zielgruppe
Der Masterstudiengang "Versicherungsrecht" ist speziell auf Berufstätige zugeschnitten und richtet sich insbesondere an Jurist:innen und Wirtschaftswissenschaftler:innen, die in Versicherungsunternehmen, Anwaltskanzleien oder Banken tätig sind oder eine solche Tätigkeit anstreben. Die Teilnahme am Studiengang steht auch Absolventinnen und Absolventen aus anderen Fachrichtungen offen.
Anmerkung zum Studiengang
Studienbeginn alle 1,5 Jahre; nächster Studienstart: Oktober 2024
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Versicherungsrecht" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt.
Vorlesungszeit
07.04.2025 - 18.07.2025
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch