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Steuerwissenschaften Universität Münster

Abschluss

Master of Laws / Executive Master of Business Administration

Regelstudienzeit

4 Semester

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Wintersemester

Studienfeld

Steuerrecht

Zielgruppe

Das Programm richtet sich an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Unternehmensjurist:innen, Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen sowie Mitarbeiter:innen in den Steuerabteilungen von Groß- bzw. mittelständischen Unternehmen, Verbänden, Stiftungen und Kammern sowie in der Finanzverwaltung.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudiengang "Steuerwissenschaften" ist ein erfolgreich abgeschlossenes rechts- oder wirtschaftswissenschaftliches Hochschulstudium mit den Abschlüssen Staatsexamen, Diplom, Bachelor oder Master unter den besten 50% aller Absolvent:innen an einer Hochschule mit mindestens 240 ECTS-Punkten. Bis zu 60 ECTS-Punkte können aufgrund beruflicher Qualifikationsleistungen angerechnet werden. Darüber hinaus wird eine mindestens einjährige Berufserfahrung vorausgesetzt (zwei Jahre bei Bewerberinnen und Bewerbern, die den EMBA anstreben).

Vorlesungszeit

07.04.2025 - 18.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    In einigen Masterstudiengängen gilt eine Bewerbungsfrist bis zum 15. September: www.uni-muenster.de/imperia/md/content/wwu/studierendensekretariat/verl__ngerte_bewerbungsfrist_fawima_15.09.pdf
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    ohne DSH-2 oder bestandene gleichwertige Sprachprüfung: 01.-31.05.2024 (Sprachkursbewerbung oder direkte DSH).
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH-2/DSH-3) für zulassungsbeschränkte Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid; Einschreibung mit Nachweis ausr. Deutschkenntnisse (DSH) für zulassungsfreie Studiengänge: gemäß Zulassungsbescheid.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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