Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Schwerpunkt
Rechtswissenschaften
Anmerkung zum Studiengang
Das Studium setzt sich aus abwechselnden fachtheoretischen Studien an der Hochschule und berufspraktischen Ausbildungsphasen zu je insgesamt 18 Monaten zusammen. Die Berufspraxis lernen die Studierenden bei ihren Arbeitgebern kennen, die sie vor Beginn des Studiums als Beschäftigte eingestellt haben.
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine Bewerbung direkt an der Hochschule möglich. Bewerbungen sind an die zuständigen Einstellungsbehördenzu richten. Studienbeginn einmal Jährliche zum 1. September. In den sog. Vorbereitungsdienst kann nur eingestellt werden, wer die gesetzlichen Voraussetzungen für die Berufung in das Beamtenverhältnis erfüllt.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch