Rechtspfleger/in Norddeutsche Hochschule für Rechtspflege - Niedersachsen
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Anmerkung zum Studiengang
Ausgebildet werden Rechtspfleger/innen für die Länder Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Hamburg und Bremen. Das Studium gliedert sich in Fachstudienzeiten an der Fachhochschule und in berufspraktische Studienabschnitte bei einem Ausbildungsgericht bzw. einer -Staatsanwaltschaft. Den Abschluss des Vorbereitungsdienstes bildet die Rechtspflegerprüfung. Die HR Nord verleiht den Absolventen/Absolventinnen den Diplomgrad "Diplom-Rechtspfleger/in (FH)".
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Verwaltungsinterne Ausbildung. Keine direkte Bewerbung bei der Hochschule. Um an der Norddeutschen Hochschule für Rechtspflege studieren zu können, ist ein Ausbildungsplatz zur Rechtspflegerin/zum Rechtspfleger erforderlich. Hierfür ist eine Bewerbung bei den Einstellungsbehörden erforderlich.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch