Soziale Arbeit SRH University of Applied Sciences Heidelberg
Überblick und Zulassung
Studientyp
grundständig
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
Soziale Arbeit
Anmerkung zum Studiengang
Wir begleiten dich persönlich und kontinuierlich bei der Erreichung deiner Ziele. Auf Basis unseres bewährten CORE-Prinzips haben wir für dich alle Lernziele, Prüfungsformen sowie Lehr- und Lernmethoden so aufeinander abgestimmt, dass das Lernen Spaß macht und du den bestmöglichen Lernerfolg erzielst. Digitale Lehr- und Lerninhalte Der Einsatz digitaler Elemente in der Lehre stellt einen essenziellen Baustein in unserem Lehr- und Lernkonzept dar. Ob in virtuellen Gruppenräumen, Chats mit Dozent:innen oder mobilen Lern-Apps – bei uns wirst du bestens auf die Anforderungen der modernen Arbeitswelt vorbereitet. Du lernst eine Vielzahl von digitalen Werkzeugen und Methoden kennen, die genau auf die Kompetenzen abgestimmt sind, die dich in deinem Studium und späteren Beruf weiterbringen. Kommunikationsplattformen wie MS Teams oder Zoom werden ganz selbstverständlich in deinen Studienalltag eingebunden. Internationalität Die SRH Hochschule Heidelberg pflegt ein breites Netzwerk an Partnerschaften auf der ganzen Welt, um dir eine Zeit deines Studiums im Ausland zu ermöglichen: In einem Auslandssemester, einem Praktikum oder in einer Sommer School kannst du weltweit einzigartige Erfahrungen sammeln, die dir unvergessliche Erlebnisse mit lebenslangen Freundschaften bringen.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
Zum Studium an der SRH Hochschule Heidelberg kann zugelassen werden, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt: • allgemeine Hochschulreife (Abitur) • fachgebundene Hochschulreife (fachgebundenes Abitur) • Fachhochschulreife • fachbezogene berufliche Qualifikation ohne Eignungsprüfung, gem. § 59 I LHG Baden-Württemberg d.h. Meisterprüfung (HwO) o.ä. berufliche Fortbildung (z.B. Fachwirt IHK) in einem fachlich entsprechenden Bereich und Beratungsgespräch oder mit Eignungsprüfung, gem. § 59 II LHG Baden-Württemberg, d.h. abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem fachlich entsprechenden Bereich und in der Regel eine mindestens dreijährige Berufserfahrung in einem fachlich entsprechenden Bereich. Ausländische Bewerber müssen eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung durch Zeugnisse der bisherigen Ausbildung und ausreichend Deutschkenntnisse (DSH- oder TestDaF-Prüfung) vorweisen.
Studienbeitrag
Die Studiengebühren werden vom Praxispartner getragen. Zu Beginn des Studiums wird eine einmalige Immatrikulationsgebühr von 750 € erhoben.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch