Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
Therapien, andere
Schwerpunkt
Psychotherapeutische Behandlung, Klinische, ambulante und psycho-soziale Behandlung psychischer Erkrankungen und ihre Rechtsgrundlagen, Diagnostische Modelle & Methoden, Begutachtung in der psychotherapeutischen Versorgung, Selbstreflexion, Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen und Älteren, Psychotherapieverfahren bei Kindern und Jugendlichen, Ergänzende Methoden und Neuentwicklungen der Psychotherapie, Praxis der klinisch-psychologischen Forschung, Multivariate Verfahren, Forschungsmethoden & Psychotherapieforschung
Anmerkung zum Studiengang
Der Masterstudiengang Psychotherapie befähigt gemäß Psychotherapeutengesetz Studierende insbesondere dazu, Störungen mit Krankheitswert festzustellen und zu behandeln oder notwendige weitere Behandlungsmaßnahmen durch Dritte zu veranlassen, das eigene psychotherapeutische Handeln zu reflektieren und Therapieprozesse unter Berücksichtigung der dabei gewonnenen Erkenntnisse sowie des aktuellen Forschungsstandes weiterzuentwickeln, Maßnahmen zur Prüfung, Sicherung und weiteren Verbesserung der Versorgungsqualität umzusetzen und dabei eigene oder von anderen angewandte Maßnahmen der psychotherapeutischen Versorgung zu dokumentieren und zu evaluieren, Patienten, andere Beteiligte oder andere zu beteiligende Personen, Institutionen oder Behörden über behandlungsrelevante Erkenntnisse zu unterrichten, und dabei indizierte psychotherapeutische und unterstützende Behandlungsmöglichkeiten aufzuzeigen sowie über die aus einer Behandlung resultierenden Folgen aufzuklären, gutachterliche Fragestellungen, die die psychotherapeutische Versorgung betreffen, einschließlich von Fragestellungen zu Arbeits-, Berufs- oder Erwerbsfähigkeit sowie zum Grad der Behinderung oder der Schädigung auf der Basis einer eigenen Anamnese, umfassender diagnostischer Befunde und weiterer relevanter Informationen zu bearbeiten, auf der Basis von wissenschaftstheoretischen Grundlagen wissenschaftliche Arbeiten anzufertigen, zu bewerten und deren Ergebnisse in die eigene psychotherapeutische Tätigkeit zu integrieren, berufsethische Prinzipien im psychotherapeutischen Handeln zu berücksichtigen, aktiv und interdisziplinär mit den verschiedenen im Gesundheitssystem tätigen Berufsgruppen zu kommunizieren und patientenorientiert zusammenzuarbeiten.
Zulassungsmodus
Auswahlverfahren/Eignungsprüfung
Zulassungsbedingungen
- Berechtigung zum Studium in Masterstudiengängen gemäß § 9 BbgHG - Zulassungsvoraussetzungen zum Masterstudiengang Psychotherapie gemäß dem ab 01.09.2020 geltenden PsychThG und der ab 01.09.2020 geltenden Approbationsordnung für Psychotherapeuten
Studienbeitrag
Studiengebühr: 695 Euro / Monat (Stand: 06-2020 Anpassung möglich) Einschreibegebühr: einmalig 100 Euro
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch