Mathematik Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung im Sommer- und Wintersemester
Studienfeld
- Angewandte Mathematik
- Mathematik
- Statistik
Schwerpunkt
Algebra, Algebraische Topologie, Algebraische Geometrie, Zahlentheorie, Differentialgleichungen, Globale Analysis, Komplexe Analysis, Funktionalanalysis, Differentialgeometrie, Mathematische Physik, Numerik, Stochastik
Zielgruppe
Der Studiengang spricht mathematisch begabte Studierende an, die die Front der Forschung erreichen wollen und eine berufliche Tätigkeit in Industrie und Wirtschaft, Wissenschaft oder Verwaltung anstreben, mit ähnlichem Niveau und ähnlichem Charakter wie die des traditionellen Diplom-Mathematikers.
Anmerkung zum Studiengang
Für den Masterstudiengang "Mathematik (M.Sc.)" gibt es eine ganzjährige Bewerbungsmöglichkeit (siehe https://www.studium.uni-mainz.de/ganzjaehrige-bewerbung/). Die Bewerbung erfolgt über das Studierendensekretariat der Universität Mainz. Wenn das Bachelor-Abschlusszeugnis bis Bewerbungsschluss nicht vorliegt, aber mind. 135 Leistungspunkte nachweisbar sind: Bescheinigung über Studien- und Prüfungsleistungen und bislang erreichte Durchschnittsnote einreichen. (Bescheinigung von der zuständigen Hochschule, Original oder beglaubigte Kopie). Nach der Einschreibung muss das Abschlusszeugnis nachgereicht werden. Wenn der Hochschulabschluss im Ausland erworben wurde: Anerkennungsurkunde in beglaubigter Kopie (zuständig: Studierendenservice - Zulassung International).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Bachelorabschluss im Fach Mathematik mit mind. der Note befriedigend oder eines Abschlusses an einer deutschen oder ausländischen Hochschule, der sich davon nicht wesentlich unterscheidet. Im Falle eines Bachelorabschlusses in einem anderen Fach als Mathematik müssen mind. 100 Lehrveranstaltungen im Umfang von mind. 27 LP im gewählten Nebenfach. Ausreichende englische Sprachkenntnisse werden vorausgesetzt. Bei Studienbewerber:innen die weder ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung noch einen Abschluss in einem deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen auf dem Niveau der „Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber (DSH)“ erforderlich.
Vorlesungszeit
- 14.04.2025 - 19.07.2025
- 27.10.2025 - 14.02.2026
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 11.04.2025
Bachelorabsolventen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.10. - 01.03.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.10.2024 - 11.04.2025
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.10.2024 - 11.04.2025
Bachelorabsolventen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.10. - 01.03.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.10.2024 - 11.04.2025
Bewerber/innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (www.uni-mainz.de/incoming) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Wintersemester (2025/2026)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
01.01.2025 - 24.10.2025Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
01.01.2025 - 24.10.2025
Bachelorabsolvent*innen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.04. - 01.09.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
01.01.2025 - 24.10.2025
Bachelorabsolvent*innen der JGU Mainz müssen die Bewerbung bis zum letzten Werktag vor Vorlesungsbeginn im Studierendenservice einreichen. Für externe Bewerber*innen: Wenn Sie sich außerhalb der regulären Bewerbungsfristen für zulassungsfreie Masterstudiengänge (01.04. - 01.09.) für einen am Pilotprojekt beteiligten Masterstudiengang bewerben, müssen Sie mit der zuständigen Studienfachberatung klären, ob eine Teilnahme an Lehrveranstaltungen des laufenden Semesters noch möglich ist.Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
01.01.2025 - 24.10.2025
Bewerber*innen, die im Ausland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben, sollten ihre Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/meine-bewerbung/bewerbung-international/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch