Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
Soziale Arbeit
Schwerpunkt
Innovative Soziale Arbeit, Internationale Soziale Arbeit, Praxisorientierte Forschung, Sozialplanung und Qualitätsentwicklung, Innovative Prxisentwicklungen, Evaluation, wissenschaftliche Soziale Arbeit, globales Lernen und Soziale Arbeit, Forschungsorientierung, Methoden der empirischen Sozialforschung
Anmerkung zum Studiengang
Bewerbungsfrist: 15. Januar
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Voraussetzung für die Zulassung im Masterstudiengang „Soziale Arbeit“ ist ein erster einschlägiger Hochschulabschluss in einem Studiengang der Sozialen Arbeit oder in anderen Studiengängen mit sozialpädagogischer, sozialarbeiterischer oder kindheitspädagogischer Ausrichtung.
Vorlesungszeit
- 11.03.2024 - 26.06.2024
- 23.09.2024 - 17.01.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2024)
Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
31.10.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)
NC-freie Studiengänge siehe www.esslingen.deBewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
02.11.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
02.11.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
02.11.2024 - 01.03.2025 (Hochschulweite Frist)
Studienbeitrag
Studienbeitrag
Studiengebühren pro Semester: 1.500,00 € für Bildungsausländer 650,00 € für Studierende mit einem bereits abgeschlossenen Master-Studium
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch