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Zusatzstudium Staatliche Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Mannheim

Abschluss

Meisterklassenexamen

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Dirigieren
  • Instrumentalmusik
  • Komposition
  • Korrepetition
  • Orchester
  • Chor, Chorleitung

Anmerkung zum Studiengang

- Das Zusatzstudium ist entsprechend dem Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse (HQR) einem Promotionsstudiengang äquivalent. - Die Regelstudienzeit beträgt in Vollzeit maximal vier Semester, in Teilzeit maximal acht Semester. - Für die Hauptfächer "Ensemblespiel für Klavierduo" und "Kammemusik für Ensembles" können sich nur vollständige Ensembles bewerben. - Im Rahmen des Zusatzstudiums kann man sich auch für die Orchesterakademie Rhein-Neckar bewerben: https://www.muho-mannheim.de/studienangebote/orchesterakademie-rhein-neckar

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Es wird eine Aufnahmeprüfung durchgeführt.

Vorlesungszeit

  • 07.10.2024 - 07.02.2025
  • 24.03.2025 - 11.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium (inklusive OARN) und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    Abgelaufen
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, Master of Arts (Schwerpunkt Tanz), Zusatstudium und Solistische Ausbildung. Folgende Studiengänge können nur im Herbstsemester begonnen werden: Master of Music (Jazz/ Popularmusik): Bewerbung vom 01.03. bis 31.03., Master of Arts (Schwerpunkt Tanzpädagogik): Bewerbung jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass eine Bewerbung ins höhere Fachsemester voraussetzt, dass bereits an einer anderen Hochschule Prüfungsleistungen erbracht wurden.

Sommersemester (2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.10.2024 - 15.11.2024
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    15.10.2024 - 15.11.2024
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    15.10.2024 - 15.11.2024
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium (außer OARN) und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich bzw. die Auswahl für das Opernstudio findet bereits im Februar statt.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.10.2024 - 15.11.2024
    Fristen gelten für den Masterstudiengang Musik, den Masterstudiengang Lehramt Musik an Gymnasien, das Zusatzstudium und die Solistische Ausbildung. Hier ist ein Studienbeginn auch im Frühjahrsemester möglich. Eine Bewerbung ins höhere Semester Opernstudio ist nicht möglich.

Studienbeitrag

Wird das Studium in Teilzeit gewählt, reduziert sich die Studiengebühr auf 350 Euro pro Semester. Für Ensembles (Klavierduo und Kammermusik) liegt die Gebühr je Mitglied bei 500 Euro (Vollzeit) bzw. 250 Euro (Teilzeit). Zu den Gebühren kommen Verwaltungskosten und der Studierendenwerksbeitrag in Höhe von derzeit 155 Euro pro Semester. Bei der Teilnahme an der Orchesterakademie entfallen die Gebühren aufgrund eines Stipendiums.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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