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Öffentliches Digitalisierungsmanagement Kommunale Hochschule für Verwaltung in Niedersachsen

Abschluss

Master

Regelstudienzeit

6 Trimesters

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung nur im Herbsttrimester

Studienfeld

  • Personalmanagement, Personalwesen
  • Öffentliches Recht

Anmerkung zum Studiengang

Die Mindeststudiendauer beträgt zwei Jahre, sie kann aber bei besonderen Belastungen im Arbeits- oder privatem Umfeld flexibel gestreckt werden. Neben dem begleiteten Selbststudium schließt jedes Modul mit einer dreitägigen Präsenzphase ab.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Zulassungsbedingungen

Die Studienplätze stehen vorrangig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der niedersächsischen Kommunen und anderer Behörden zur Verfügung (finanziert von den Kommunen oder als Selbstzahler); bei freien Studienplatzkapazitäten haben auch selbstzahlende sonstige BewerberInnen bei entsprechender Qualifikation Zugang zum Studium. BewerberInnen, die im Erststudium nur 180 ECTS-Punkte erworben haben, können aufgrund von außerhochschulisch erworbenen Kompetenzen bis zu 30 ECTS-Punkte anerkannt werden; Voraussetzung dafür ist eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der öffentlichen Verwaltung oder in einem öffentlichen Unternehmen und der Nachweis weiterer Kompetenzen.

Vorlesungszeit

01.08.2024 - 30.06.2025

Studienbeitrag

675,00 Euro pro Modul

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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