Klinische Psychologie und Psychotherapie Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Klinische Psychologie
- Therapien, andere
Anmerkung zum Studiengang
Das Studium ist Voraussetzung für die Zulassung zur staatlichen Approbationsprüfung, nach deren Bestehen die Approbation als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut erteilt wird, welche zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie berechtigt. Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie vermittelt in Pflichtmodulen die Wissensinhalte nach PsychThApprO, hierzu zählen auch Inhalte im Bereich der Evaluation und Forschungsmethodik sowie der psychologischen Begutachtung. Darüber hinaus werden Kenntnisse und Fertigkeiten in ausgewählten Grundlagenbereichen vermittelt. Der Schwerpunkt des Masterprogramms liegt jedoch auf Kenntnissen und Fertigkeiten im Bereich der psychischen Störungen über alle Altersbereiche und ihrer psychotherapeutischen Behandlung. Berufspraktische Einsätze in psychotherapeutischen Einrichtungen ermöglichen darüber hinaus die Anwendung der erworbenen Kenntnisse und vermitteln zusätzliche praktische Fertigkeiten. Entsprechend der spezifischen Ausbildungsziele nach PsychThG §7 werden die Erkenntnisse und Kompetenzen vermittelt, die für eine eigenverantwortliche, selbständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Patientinnen und Patienten aller Altersstufen und unter Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen mittels der wissenschaftlich anerkannten psychotherapeutischen Verfahren und Methoden erforderlich sind. Zugleich befähigt es die Absolventinnen und Absolventen, an der Weiterentwicklung von psychotherapeutischen Verfahren oder von psychotherapeutischen Methoden mitzuwirken sowie sich eigenverantwortlich und selbständig fort- und weiterzubilden und dabei auf der Basis von Kenntnissen über psychotherapeutische Versorgungssysteme auch Organisations- und Leitungskompetenzen zu entwickeln.
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
- Ein erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen universitären Bachelor-Studiums im Fach Psychologie. Der Bachelor-Abschluss muss entsprechend § 9 des Gesetzes über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (PsychThG) an Universitäten oder Hochschulen, die Universitäten gleichgestellt sind, absolviert worden sein und die nach Landesrecht zuständige Stelle muss gemäß § 9 Absatz 4 PsychThG die Einhaltung der berufsrechtlichen Voraussetzungen für den zugrundeliegenden Studiengang festgestellt haben. Der Nachweis der berufsrechtlichen Anerkennung des absolvierten Bachelor-Studiums ist auf dem Zeugnis bzw. dem Diploma Supplement, dem Transcript of records oder einer gesonderten Bescheinigung zu führen.
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 31.01.2025
- 07.04.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2024/2025)
Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
AbgelaufenFristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
AbgelaufenBewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
AbgelaufenEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch