Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Wintersemester
Studienfeld
- Geschichte
- Wirtschaftsgeschichte, Sozialgeschichte
Schwerpunkt
Mediterranean / Mittelmeer, Migration / Einwanderung, Fascism / Faschismus, Tourism / Tourismus, Mobility / Mobilität, Empire / Imperien, Religion, Colonialism / Kolonialismus, Nationalism / Nationalismus, Slavery / Sklaverei
Zielgruppe
AbsolventInnen mit überdurchschnittlichem Bachelorabschluss (Note 2,5 oder besser) in Geschichte, Arabistik, Archäologie, Islamwissenschaft, Romanistik, Osmanistik, mediterranen Regionalwissenschaften (z.B. Mediterranean Studies oder Middle Eastern Studies), Literatur- und Medienwissenschaften, Ethnologie und Soziologie oder Politikwissenschaft.
Anmerkung zum Studiengang
The programme includes a mandatory study semester abroad OR an internship (5 months).
Zulassungsmodus
Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
Zugangsvoraussetzung für den Master-Studiengang „Mediterranean History“ ist der Nachweis eines Abschlusses mit mindestens der Note „gut“ (2,5) eines mindestens dreijährigen Studiengangs an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Berufsakademie im Fach Geschichte oder einem dem Bachelor-Studiengang „Geschichte“ an der Universität Konstanz verwandten Fach, z. B. Geschichtswissenschaftliche Studiengänge, Arabistik, Archäologie, Islamwissenschaft, Romanistik, Osmanistik, mediterranen Regionalwissenschaften (z.B. Mediterranean Studies oder Middle Eastern Studies), Literatur- und Medienwissenschaften, Ethnologie und Soziologie, Politikwissenschaft. Eine weitere Zugangsvoraussetzung ist der Nachweis von Englischkenntnissen auf dem Niveau B2 (GER).
Vorlesungszeit
- 21.10.2024 - 08.02.2025
- 07.04.2025 - 19.07.2025
Bewerbungsfristen
Wintersemester (2023/2024)
Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
Bewerbung bis 30.04. für das Wintersemester. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten: www.uni.kn/studienangebot/master.Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegebenEinschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
Studienbeitrag
Studienbeitrag
In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Englisch