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Wirtschafts- und Arbeitsrecht FernUniversität in Hagen

Abschluss

Master of Laws

Regelstudienzeit

2 Semester

Standort

Hagen

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Wirtschaftsrecht

Schwerpunkt

Öffentliches Recht, Leading Cases Arbeitsrecht / Wirtschaftsrecht, Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht, europäisches Arbeitsrecht und arbeitsgerichtliches Verfahren, Deutsches und europäisches Wettbewerbs- und Kartellrecht, Vertrags-, Handels- und Gesellschaftsrecht, Kreditsicherungs- und Insolvenzrecht

Zielgruppe

Der Studiengang richtet sich an Absolventinnen und Absolventen erster berufsqualifizierender juristischer Studiengänge, also des Studiengangs zur Ersten Juristischen Prüfung oder eines rechtswissenschaftlichen Bachelorstudiengangs. Darüber hinaus spricht der Studiengang auch rechtsaffine Absolventinnen und Absolventen anderer Studienfächer an, die sich im Wirtschafts- und Arbeitsrecht weiterbilden wollen und neben ihrem Studienabschluss bereits erste berufliche Erfahrungen in der Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrechtlichen Sachverhalten und Fragestellungen vorweisen können. Für Absolventinnen und Absolventen des ehemaligen Zusatzstudiengangs Wirtschafts- und Arbeitsrecht, an der FernUniversität in Hagen, bestehen interessante Anerkennungsregelungen, die auch eine Reduktion der Gebühren zur Folge haben, bitte sprechen Sie hier gezielt die Studienberatung an.

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Die Zulassung zum Studium setzt einen erfolgreichen Abschluss eines Hochschulstudiums mit einem Umfang von mindestens 6 Semestern (180 ECTS) gleich welcher Fachrichtung voraus. Zu- sätzlich wird eine mindestens einjährige qualifizierte berufspraktische Erfahrung in Unternehmen oder Organisationen vorausgesetzt, welche eine Beschäftigung mit wirtschafts- oder arbeitsrecht- lichen Sachverhalten und Fragestellungen beinhaltete. Die qualifizierte berufspraktische Erfahrung muss nach dem Abschluss des Hochschulstudiums gemäß Satz 1 oder währenddessen erlangt wor- den sein. Praxisphasen in einem dualen Hochschulstudium und Pflichtpraktika bleiben dabei unbe- rücksichtigt. Teilzeittätigkeiten werden zeitanteilig berücksichtigt. Die Einschreibung erfolgt als Weiterbildungsstudierende. Je nach Vorbildung, erfolgt die Einschreibung in eine Studiengangsvariante im Umfang von 60, 90, oder 120 ECTS.

Vorlesungszeit

  • 01.10.2024 - 31.03.2025
  • 01.04.2025 - 30.09.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.12.2024 - 01.03.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.12.2024 - 01.03.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.12.2024 - 01.03.2025
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.12.2024 - 01.03.2025

Wintersemester (2023/2024)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.06.2025 - 01.09.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.06.2025 - 01.09.2025
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.06.2025 - 01.09.2025
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.06.2025 - 01.09.2025

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

Je nach Studienvariante fallen unterschiedliche Entgelte an: Entgelt pro Semester: 300,00 € Entgelt pro Modul/Masterarbeit: 950,00 € Bitte beachten Sie, dass sich bei einer veränderten Regelstudienzeit auch das zu zahlende Entgelt erhöhen kann.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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