Praxisforschung und Innovation in der Sozialen Arbeit Hochschule Bremen
Überblick und Zulassung
Studientyp
weiterführend
Zulassungssemester
Zulassung nur im Sommersemester
Studienfeld
- Soziale Arbeit
- Sozialpädagogik
Zulassungsmodus
Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)
Zulassungsbedingungen
-ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss (210 ECTS, Mindestdurchschnittsnote von 2,5) in einem grundständigen Studiengang der Fachrichtungen Soziale Arbeit, Sozialpädagogik oder Sozialmanagement -neun Monate Berufspraxis in einem Handlungsfeld der Sozialen Arbeit, hierzu zählt auch das Anerkennungsjahr zur staatlichen Anerkennung
Vorlesungszeit
- 14.10.2024 - 31.01.2025
- 07.04.2025 - 11.07.2025
Bewerbungsfristen
Sommersemester (2025)
Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
gem. ZulassungsbescheidFristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
siehe Bewerbungsfristen unter https://www.hs-bremen.de/studieren/vor-dem-studium/bewerbung-und-zulassung/Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
siehe Bewerbungsfristen unter https://www.hs-bremen.de/studieren/vor-dem-studium/bewerbung-und-zulassung/Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
siehe Bewerbungsfristen unter https://www.hs-bremen.de/studieren/vor-dem-studium/bewerbung-und-zulassung/
Unterrichtssprachen
Hauptunterrichtssprache
Deutsch