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Computer and Information Science Universität Konstanz

Abschluss

Master of Science

Regelstudienzeit

4 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

Informatik

Schwerpunkt

Algorithmics, Data Science, Interactive Systems, Software and Systems, Visual Computing, Exhibition Media Design

Zielgruppe

Wir empfehlen, sich mit einem Hochschulabschluss in Informatik oder einem inhaltlich sehr eng verwandten Fach zu bewerben.

Anmerkung zum Studiengang

Der Masterstudiengang Computer and Information Science bietet den Studierenden die Möglichkeit, sich in bestimmten Bereichen der Informatik oder Informationswissenschaft zu spezialisieren, insbesondere im Bereich der Erforschung großer Datenmengen (Data Science), der Visualisierung (Visual Computing) und der Mensch-Maschine-Interaktion (HCI).

Zulassungsmodus

Keine Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Anmelde- oder Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Über die Eignung zum Masterstudium entscheidet die Master-Auswahlkommission mit Hilfe eines Punktevergabesystems. Für detaillierte Information zum Auswahlverfahren und zu den Zulassungsvoraussetzungen besuchen Sie bitte die Webseite des Master-Programms: https://www.informatik.uni-konstanz.de/study/master-of-science/admission-procedure/

Vorlesungszeit

  • 21.10.2024 - 08.02.2025
  • 07.04.2025 - 19.07.2025

Bewerbungsfristen

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    Ohne Visumspflicht für Deutschland: jeweils der 15.01. (Sommersemester) /15. 06. (Wintersemester). Mit Visumspflicht für Deutschland: jeweils der 15.12. (Sommersemester)/ 15. 05. (Wintersemester). Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.7. (zulassungsbeschränkte Studiengänge) bzw. 15.9. (zulassungsfreie Studiengänge), sofern beim Studiengang nicht anders angegeben
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Für Bewerbende mit Visumspflicht für Deutschland gilt immer der 15.05. (WS) bzw. der 15.12. (SS) als Ausschlussfrist.

Sommersemester (2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.01.2025
    Bewerbung bis 15.6. für WS, bis 15.1. für SS für Bewerbende ohne Visumpflicht. Abweichende Fristen entnehmen Sie bitte den Webseiten. www.uni.kn/studienangebot/master
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Für Bewerbende mit Visumspflicht für Deutschland gilt immer der 15.12. (SS) bzw. der 15.5. (WS) aus Ausschlussfrist.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

Studienbeitrag (Link)

In Baden-Württemberg gibt es Studiengebühren für Studierende aus Ländern außerhalb der EU/des EWR, sowie Gebühren für ein Zweitstudium. Es bestehen Ausnahmen. Die genauen Regelungen entnehmen Sie bitte unserer Webseite.

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Englisch

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