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Psychotherapie, psychologische Johannes Gutenberg-Universität Mainz

Abschluss

Staatsexamen

Regelstudienzeit

6 Semester

Standort

Überblick und Zulassung

Studientyp

weiterführend

Zulassungssemester

Zulassung im Sommer- und Wintersemester

Studienfeld

  • Psychologie
  • Therapien, andere

Zielgruppe

Psychologinnen und Psychologen mit Diplom oder Masterabschluss, die die Staatliche Abschlussprüfung und damit die Approbation und den Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie anstreben. Dieser Studiengang richtet sich nur an Diplom- und Masterabsolventen der Psychologie des alten Systems (Beginn des Studiums vor 01.09.2020). Entsprechend des Psychotherapeutengesetzes muss dieser Studiengang bis 2032 abgeschlossen sein (Härtefall 2035). Schriftliche Bewerbungen werden fortlaufend angenommen, jedoch frühestens 1,5 Jahre im Voraus.

Anmerkung zum Studiengang

3-jähriges Vollzeitstudium oder 5-jähriges Teilzeitstudium möglich; Staatliche Abschlussprüfung/Approbation und Fachkundenachweis für Psychologische Psychotherapie mit Schwerpunkt Verhaltenstherapie; Deutsche und Bildungsinländer/innen bewerben sich direkt beim Fach. Bitte beachten Sie, dass es sich bei diesem Studiengang um einen weiterführenden Abschluss (Staatsexamen) handelt. Dieser Studiengang richtet sich nur an Diplom- und Masterabsolventen der Psychologie des alten Systems (Beginn des Studiums vor 01.09.2020). Entsprechend des Psychotherapeutengesetzes muss dieser Studiengang bis 2032 abgeschlossen sein (Härtefall 2035).

Zulassungsmodus

Örtliche Zulassungsbeschränkung (ggf. mit Auswahlverfahren)

Weitere Informationen zu Zugangs- und Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen

Diplom oder Master in Psychologie, der das Fach klinische Psychologie umfasst.

Vorlesungszeit

  • 15.04.2024 - 20.07.2024
  • 21.10.2024 - 08.02.2025

Bewerbungsfristen

Sommersemester (2024)

  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    Abgelaufen (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.10.2024 - 15.11.2024 (Hochschulweite Frist)
    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.11.2024 (Hochschulweite Frist)

Wintersemester (2024/2025)

  • Bewerbungsfrist Deutsche und Bildungsinländer
    01.04.2025 - 15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
    Teilnahme am Losverfahren für Masterstudiengänge (WiSe 01.08.-31.08.; SoSe 01.02.-28.02.): https://www.studium.uni-mainz.de/losverfahren Beachten Sie zudem die eventuell noch früher liegenden Anmeldefristen zur Eignungsprüfung in den entsprechenden Studienfächern.
  • Einschreibefrist Deutsche und Bildungsinländer
    15.05.2025 (Hochschulweite Frist)
  • Fristen für Internationale Studierende aus der Europäischen Union
    01.06.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6 bis 8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.
  • Fristen für Internationale Studierende aus Staaten, die nicht Mitglieder der EU sind
    01.06.2025 - 15.07.2025 (Hochschulweite Frist)
    Wer die Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben hat, sollte die Zeugnisse frühzeitig über den Studierendenservice (https://www.studium.uni-mainz.de/anerkennung/) anerkennen lassen. Der Antrag auf Anerkennung sollte 6-8 Wochen vor der jeweiligen Bewerbungsfrist gestellt werden, da die Anerkennungsurkunde der Bewerbung beigefügt werden muss.

Studienbeitrag

Studienbeitrag

14.000,00 EUR / gesamt

Studienbeitrag (Link)

ja

Unterrichtssprachen

Hauptunterrichtssprache

Deutsch

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